Im Januar 2023 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (auch als Lieferkettengesetz oder LkSG bezeichnet) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, die Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöfpungsketten zu verbessern. 

Wir wollten von den Rechtsanwälten Dr. Ulrich Hagel und Michael Wiedmann wissen, was Ihre Beobachtungen und Gedanken zum Lieferkettengesetz ein Jahr nach seiner Einführung sind. 

 

FRAGE 1

Von Kunden aus der Industrie wissen wir, dass die Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes die Beschaffung von Produkten, Teilen oder Inhaltsstoffen erschwert hat - vor allem in den Bereichen Dokumentation und Compliance. Wenn wir über diese Schwierigkeiten hinwegsehen, können Sie Chancen aufzeigen, die das LkSG aus Ihrer Sicht mit sich bringt? 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz führt aufgrund der erforderlichen Risikoanalyse zu mehr Transparenz in der Lieferkette. Diese Risikoanalyse erfordert von Unternehmen ein Hinterfragen der eigenen Einkaufsstrategie und eine erweiterte Prüfung potenzieller neuer Lieferanten ebenso wie die permamente Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen. Dies wiederum führt zu stabileren Lieferketten.

Darüber hinaus bietet das LkSG den Unternehmen auch Möglichkeiten zu Brancheninitiativen - natürlich unter Beachtung der kartellrechtlichen Grenzen. Zudem hilft die Erfüllung der Sorgfaltspflichen nach dem LkSG auch bei der Erfüllung der Minimum Safeguards für Investitionen nach der EU- Taxonomie-Verordnung. 

FRAGE 2
In unserem Gespräch nannten Sie die Bedeutung von ESG (environmental, social, and governance) für eine nachhaltige Lieferkette. Können Sie kurz erklären, warum sie ESG für wichtig halten?

Das LkSG beinhaltet alle drei Aspekte, nämlich das "E" (environmental) durch die umweltbezogenen Risiken, das "S" (social) durch die menschenrechtlichen Risiken und das "G" (governance) durch das erforderliche Risikomanagementsystem und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Das Gesetz ist aber auch für Unternehmen, die selbst nicht unter das Gesetz fallen, relevant, sofern sie Kunden haben, die unter den Anwendungsbereich fallen. Aber - ob Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder nicht - Nachhaltigkeit in der Lieferkette ist ohne ESG nicht möglich!

FRAGE 3
Hat das Lieferkettengesetz auch außerhalb der Einkaufspraktiken Einfluss auf Transaktionen?

Ja, insbesondere bei M&A (Mergers & Acquisitions) Transaktionen. Menschenrechtliche und umweltbezogene Aspekte spielen in der Due Diligence eine größere Rolle und potenzielle Verkäufer werden gezwungen, die Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Aspekte offenzulegen. Darauf basierend werden dann die post-closing Aktivitäten, wie z.B. Abhilfemaßnahmen vereinbart. 

 

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